Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zimmerreservierung von Individualgästen (in Anlehnung an die Empfehlung des DEHOGA)
I. ABSCHLUSS DES VERTRAGES
Der Vertrag ist unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossen, sobald das/die Zimmer oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt wird/werden. Die Reservierung des Lothar-Mai-Hauses wird dem Gast so schnell wie möglich schriftlich bestätigen.
Sollte der Besteller nicht selbst die gebuchte Leistung in Anspruch nehmen, so haftet er dennoch selbst neben den von ihm angemeldeten Gästen für alle vertraglichen Verpflichtungen.
Bei Anmeldung von mehrer Personen insbesondere von Gruppen-, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sollen Teilnehmerlisten dem Hotel wie folgt vorliegen:
a. Konkrete Zimmerbelegung bzw. Teilnehmerzahl bis 8 Tage vor Anreisetermin.
b. Bis 5 Tage vor Veranstaltungsdatum eine Namensliste mit eventueller Zimmerbelegungsliste.
Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und den Hotelier dann verbindlich, wenn der Gast nicht umgehend nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ausdrücklich widerspricht.
II. ZIMMERRESERVIERUNG
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder anderen Objekten zu bemühen.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbestellung 180 Tage, so behält sich der Hotelier das recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotelier ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei Speisen und Getränken 30% der normalen Preise.
Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Räumlichkeiten immer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach II. 6. errechneten Betrag zu zahlen.
III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Vertragsabschluss geltenden Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Zeit der Leistungserbringung geht zu Lasten des Gastes bzw. Veranstalters.
Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Sämtliche Forderungen des Hotels werden bei Abreise des Gastes bzw. Veranstalters fällig und sind vor Ort im Hotel bar, mit EC-Karte, VISA oder EUROCARD zu erfüllen.
Bei vorheriger, schriftlich zu vereinbarender Rechnungslegung(Kostenübernahme) ist die verbleibende Gesamtforderung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Erfüllungsort für diese Zahlungsverpflichtung bleibt der Sitz des Hotels, auch dann, wenn etwa auf Grund besonderer Vereinbarungen die Forderung kreditiert oder auf Grund vereinbarter Rechnungsstellung erst später fällig wird.
Bei Veranstaltungen: 30 % Anzahlung 4 Wochen vor Anreise nach Übersendung einer Pro-Forma-Rechnung durch das Hotel. Restzahlung/en erfolgen vor Ort in bar oder mit Kreditkarte sofern im Buchungsdialog nicht anders genannt.
IV. STORNIERUNGEN
Etwaige Stornierungen haben in jedem Fall in schriftlicher Form zu erfolgen, entbinden darüber hinaus den Gast nicht von der Zahlung der vereinbarten oder betriebsüblichen Preise. Als pauschalierter Schadensersatz für Zimmer als auch für Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten gilt Folgendes:
Für Privatgäste:
a. bis 22 Tage vor Ankunft: kostenfrei
b. 21 – 8 Tage vor Ankunft 70% der vereinbarten Leistung
c. 7 – 5 Tage von Ankunft 85% der vereinbarten Leistung
d. 4 – 0 Tage von Ankunft 100% der vereinbarten Leistung
Für Veranstaltungen:
a. 60 – 29 Tage vor Ankunft: 50% der vereinbarten Leistung
b. 28 – 14 Tage vor Ankunft 65% der vereinbarten Leistung
c. 13 – 5 Tage von Ankunft 85% der vereinbarten Leistung
d. 4 – 0 Tage von Ankunft 100% der vereinbarten Leistung
für Privatgäste: Sollten Sie innerhalb von 3 Monaten erneut buchen, wird Ihnen diese Gebühr dem neuen Rechnungsbetrag gutgeschrieben.
für Veranstaltungen: Sollten Sie innerhalb von 3 Monaten erneut buchen, wird Ihnen 50% dieser Gebühr dem neuen Rechnungsbetrag gutgeschrieben.
Eine Rückvergütung oder Minderung für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.
V. SCHÄDEN UND HAFTUNG
Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder der Gastgeber haften dem Hotelier gegenüber in vollem Umfang für die durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.
Wird der Hotelier durch höhere Gewalt, Krankheit, Streik o.ä. in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadenspflicht abgeleitet werden, jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Diese haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Eine etwa notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungs- sowie technischer oder sonstiger Gegenstände obliegen dem Gast. Das Hotel haftet nicht für abhanden gekommene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände.
Die Anbringung von Dekorationsmaterial o.ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb gemieteter bzw. vereinbarter Räume bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von den Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen.
Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verluste, Verzögerungen oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt ausführen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind jedoch ausgeschlossen.
Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellte oder rangierte Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
VI. ALLGEMEINE HINWEISE
Touristische Informationen und Auskünfte aller Art werden vom Hotel nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr. Personenbezogene Daten fallen grundsätzlich in das Datenschutzgesetz, hier erteilt der Hotelier keinerlei Auskunft.
Fundsachen (liegen gebliebene Gegenstände) werden nur auf Anfrage zugesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer 2-monatigen Aufbewahrung. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände verwertet.
Bei der Beförderung von Personen und Gepäck ist die Haftung des Hotels für Personen- und Sachschäden auf die gesetzliche KFZ-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen ist eine Haftung gänzlich ausgeschlossen.
Speisen und Getränke sind vom Hotel zu beziehen und dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. In Sonderfällen kann darüber hinaus eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld erhoben.
VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Es gelten die jeweils letzen Preisänderungen und AGB in ihrer letzten Fassung.
Irrtümer und deren Berichtigung, sowie Druck- und Rechenfehler behalten wir uns vor. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotelier schriftlich bestätigt werden.
Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der gültigen Bestimmungen gilt vielmehr eine ihrem Zweck möglichst nahe kommende Regelung.
Als Gerichtsstand gilt, soweit zulässig, der Sitz des Unternehmens, Fulda, als vereinbart, jedoch ist der Hotelier berechtigt, auch am Sitz des Veranstalters zu klagen.