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Das Berghotel in der Rhönsonne

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zimmerreservierung von Individualgästen (in Anlehnung an die Empfehlung des DEHOGA)

I. ABSCHLUSS DES VERTRAGES

  1. Der Vertrag ist unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossen, sobald das/die Zimmer oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt wird/werden. Die Reservierung im LOTHAR MAI HAUS wird dem Gast so schnell wie möglich schriftlich bestätigt.
  2. Sollte der Besteller nicht selbst die gebuchte Leistung in Anspruch nehmen, so haftet er dennoch selbst neben den von ihm angemeldeten Gästen für alle vertraglichen Verpflichtungen.
  3. Bei Anmeldung von mehreren Personen insbesondere von Gruppen- und Reiseveranstaltungen sollen Teilnehmerlisten dem Hotel wie folgt vorliegen:
    a. Konkrete Zimmerbelegung bzw. Teilnehmerzahl bis 21 Tage vor Anreisetermin
    b. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsdatum eine Namensliste mit eventueller Zimmerbelegungsliste
  4. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und den Hotelier dann verbindlich, wenn der Gast nicht umgehend nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ausdrücklich widerspricht.

II. ZIMMERRESERVIERUNG

  1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
  2. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 15 Uhr 100 %.
  3. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
  4. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder anderen Objekten zu bemühen.
  5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbestellung 180 Tage, so behält sich der Hotelier das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
  6. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen.
  7. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Räumlichkeiten immer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des

III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Vertragsabschluss geltenden Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Zeit der Leistungserbringung geht zu Lasten des Gastes bzw. Veranstalters.
  2. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  3. Sämtliche Forderungen des Hotels werden bei Abreise des Gastes bzw. Veranstalters fällig und sind vor Ort im Hotel bar, mit EC-Karte, VISA oder EUROCARD zu erfüllen.
  4. Bei vorheriger, schriftlich zu vereinbarender Rechnungslegung (Kostenübernahme) ist die verbleibende Gesamtforderung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  5. Erfüllungsort für diese Zahlungsverpflichtung bleibt der Sitz des Hotels, auch dann, wenn etwa auf Grund besonderer Vereinbarungen die Forderung kreditiert oder auf Grund vereinbarter Rechnungsstellung erst später fällig wird.

IV. STORNIERUNGEN

  1. Etwaige Stornierungen haben in jedem Fall in schriftlicher Form zu erfolgen, entbinden darüber hinaus den Gast nicht von der Zahlung der vereinbarten oder betriebsüblichen Preise. Als pauschalierter Schadensersatz für Zimmer gilt folgendes:
    a. bis 22 Tage vor Ankunft – kostenfrei
    b. 21–8 Tage vor Ankunft – 70 % der vereinbarten Leistung
    c. 7–5 Tage vor Ankunft – 85 % der vereinbarten Leistung
    d. 4–0 Tage vor Ankunft – 100 % der vereinbarten Leistung
    e. bei Nicht-Anreise oder vorzeitiger Abreise 100 % der vereinbarten Leistung
  2. Sollte der Gast innerhalb von 3 Monaten erneut buchen, wird ihm 50 % dieser Gebühr dem neuen Rechnungsbetrag gutgeschrieben. Bei Stornierung 4 Tage vor Anreise sowie bei Nicht-Anreise oder vorzeitiger Abreise erhält der Gast keine Gutschrift der Stornierungsgebühr.
  3. Eine Rückvergütung oder Minderung für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.

V. SCHÄDEN UND HAFTUNG

  1. Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder der Gastgeber haften dem Hotelier gegenüber in vollem Umfang für die durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.
  2. Wird der Hotelier durch höhere Gewalt, Krankheit, Streik o. ä. in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadenspflicht abgeleitet werden, jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
  3. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Diese haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Eine etwa notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungssowie technischer oder sonstiger Gegenstände obliegen dem Gast. Das Hotel haftet nicht für abhanden gekommene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände.
  4. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o. ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb gemieteter bzw. vereinbarter Räume bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von dem Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verluste, Verzögerungen oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
  6. Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt ausführen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind jedoch ausgeschlossen.
  7. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellte oder rangierte Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Bäume, herunterfallende Äste oder andere Gegenstände.
  8. Das Bewegen auf dem gesamten Hotelgelände erfolgt auf eigene Gefahr, vor allem im Winter bei Schnee und Glätte sowie den nicht geräumten Wegen.
  9. Die Benutzung des hoteleigenen Spielplatzes sowie dem Volleyballfeld erfolgt auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder.
  10. Das Hotel stellt einen Raum zur Unterbringung von Fahrrädern zur Verfügung, der Gast selbst ist für das Abstellen sowie Sichern des Zweirads zuständig. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  11. Das Laden von E-Autos sowie E-Bikes erfolgt auf eigene Gefahr. Das Hotel haftet nicht für Verletzungen an Personen oder Beschädigung des Fahrzeugs, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Laden von E-Bike-Akkus im Hotelzimmer ist aus Versicherungsgründen verboten.
  12. Das Verstellen/Abmontieren eines Rauchmelders, der an die Bandmeldeanlage des gesamten Hotels angeschlossen ist, führt zur sofortigen Auslösung des Feueralarms. Beim vorsätzlichen Auslösen und Zuwiderhandlungen haftet der Gast für Fehlalarme und Feuerwehreinsätze und wird zur Rechenschaft gezogen.

VI. ALLGEMEINE HINWEISE

  1. Touristische Informationen und Auskünfte aller Art werden vom Hotel nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr. Personenbezogene Daten fallen grundsätzlich in das Datenschutzgesetz, hier erteilt der Hotelier keinerlei Auskunft.
  2. Fundsachen (liegen gebliebene Gegenstände) werden nur auf Anfrage zugesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer 2-monatigen Aufbewahrung. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände verwertet.
  3. Bei der Beförderung von Personen und Gepäck ist die Haftung des Hotels für Personen- und Sachschäden auf die gesetzliche KFZ-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen ist eine Haftung gänzlich ausgeschlossen. Personen- und Gepäckbeförderungen werden auf eigene Gefahr und ausdrücklichen Wunsch des Gastes vom Hotel erbracht. Eine Haftung für entstehende Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen.
  4. Speisen und Getränke sind vom Hotel zu beziehen und dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. In Sonderfällen kann darüber hinaus eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld erhoben.
  5. Der Wellnessbereich ist nur mit entsprechender Badebekleidung und in Badeschuhen zu betreten, die Sauna ist textilfrei. Kinder unter 14 Jahren haben nur unter Aufsicht eines Erwachsenen Zutritt zum Hallenbad, die Benutzung der Sauna und der Zugang in den FKK-Bereich der LMH Freikörperkultur sind nicht gestattet. Eltern und Betreuer haften für ihre Kinder. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Glasflaschen, Gläser oder Tassen sind im Wellnessbereich nicht gestattet, außer die dort zur Verfügung gestellten Getränke. Für den Verlust von Wertsachen übernimmt das Hotel keine Haftung.
  6. Für das Mitbringen eines wohlerzogenen Haustieres wird eine Reinigungsgebühr pro Nacht berechnet. Sollte das Zimmer in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden, ist das Hotel befugt eine Sonderreinigung in Rechnung zu stellen.
  7. In der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt im gesamten Hotelbereich Nachtruhe. Ausnahmen sind im Restaurantbereich

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Es gelten die jeweils letzen Preisänderungen und AGB in ihrer letzten Fassung.
  2. Irrtümer und deren Berichtigung, sowie Druck- und Rechenfehler behalten wir uns vor. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotelier schriftlich bestätigt werden.
  3. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der gültigen Bestimmungen gilt vielmehr eine ihrem Zweck möglichst nahekommende Regelung.
  4. Als Gerichtsstand gilt, soweit zulässig, der Sitz des Unternehmens, Fulda, als vereinbart, jedoch ist der Hotelier berechtigt, auch am Sitz des Veranstalters zu klagen.

 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen & Risikoaufklärung für Veranstaltungen & Tagungen

§1 GELTUNGSBEREICH

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zusatzvereinbarungen gelten für Verträge zwischen der LMH GmbH & Co. KG, mit Firmensitz- Lothar-Mai-Str.1, 36145 Hofbieber-Steens (nachfolgend auch LMH genannt) und dem Kunden (nachfolgend auch Besteller genannt) über Veranstaltungen und die mietweise Überlassung von im Vertrag genannten Räumlichkeiten der LMH GmbH & Co. KG zur Durchführung von Veranstaltungen nach Absprache. Diese sind fester Bestandteil des beigefügten Veranstaltungsvertrages. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden und bedürfen der Zustimmung der LMH GmbH & Co. KG.

§2 VERTRAGSABSCHLUSS/PARTNER/HAFTUNG

2.1 Der Veranstaltungsvertrag ist abgeschlossen, sobald der Raum bestellt oder zugesagt worden ist. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

2.2 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung durch den Besteller an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.

2.3 Für eventuelle Beschädigungen an Haus und Inventar durch den Besteller oder seiner Gäste haftet der Besteller gegenüber der LMH GmbH & Co. KG.

2.4 Das LMH haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der LMH GmbH & Co. KG beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der LMH GmbH & Co. KG beruhen. Verfassungstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Besteller vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der LMH GmbH & Co. KG steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der LMH GmbH & Co. KG auftreten, wird diese bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Besteller ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Besteller verpflichtet, dem LMH rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

§3 LEISTUNGEN/PREISE/ZAHLUNG

3.1 Die LMH GmbH & Co. KG ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von dem LMH zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Besteller ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen zu vereinbarten und geltenden Preisen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Besteller direkt oder über das LMH beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom LMH verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3.3 Die Preise der LMH GmbH & Co. KG Veranstaltungen sind Preise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Die Preise sind Direktpreise und somit nicht kommissionsfähig.

3.4 Bei Veranstaltungen die 6 Monate im Voraus gebucht werden, muss sich das LMH Preisanpassungen in Höhe von bis zu 20 % des ursprünglichen Angebotspreises vorbehalten. Bei Preiserhöhungen von mehr als 20 % hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

3.5 Rechnungen der LMH GmbH & Co. KG sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu Bezahlen.

3.6 Das LMH ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Besteller eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Bestellers oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das LMH berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Der Besteller kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der LMH GmbH & Co. KG aufrechnen oder verrechnen.

3.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auch ausschließlich auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

§4 RÜCKTRITT – LMH

4.1 Hat die LMH GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme, dass die gebuchte Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit von Mitarbeitern und anderen Gästen sowie den Ruf des Hauses gefährdet, kann sie vom Vertrag zurücktreten oder die Veranstaltung vorzeitig beenden.

4.2 Politische Veranstaltungen sind ohne vorherige Zustimmung vom LMH nicht gestattet.

4.3 Ferner ist das LMH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn:
· Höhere Gewalt oder andere vom Veranstalter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; (z. B. Brand, Hochwasser, Fälle im Rahmen des Bundes-Infektionsschutzgesetz)
· Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Veranstaltungszweck sein;
· der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist – kann das LMHvom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche gegen das LMH können somit nicht geltend gemacht werden. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 3.6 oder 3.7 ein Schadensersatzanspruch der LMH GmbH & Co. KG gegen den Besteller bestehen, so kann das LMH diesen pauschalieren.

§5 RÜCKTRITT DES BESTELLERS (STORNIERUNG)

Der Besteller ist zur kostenfreien Absage nur berechtigt, wenn ihm aus der von der LMH GmbH & Co. KG zu vertretenden Gründen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, die LMH GmbH & Co. KG dem Rücktritt zuvor in Textform zugestimmt hat oder ein Rücktrittsrecht zwischen ihm und der LMH GmbH & Co. KG zuvor in Textform vereinbart worden ist. Ein solches Rücktrittsrecht geht unter, wenn es nicht binnen der von der LMH GmbH & Co. KG zugestandenen Frist in Textform ausgeübt worden ist. Der Besteller muss die Buchung schriftlich absagen. Gleiches gilt für eine Minderung der Teilnehmerzahl.

§6 TECHNISCHE EINRICHTUNGEN/ANSCHLÜSSE UND SONSTIGE AUSSTATTUNGEN

6.1 Soweit das LMH für den Besteller auf dessen Veranlassung technische Einrichtungen, Musikanlagen, Anschlüsse und/oder sonstige Ausstattungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Bestellers. Der Besteller haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt die LMH GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter aus deren Überlassung frei.

6.2 Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Besteller rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

6.3 Der Besteller hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z. B. Musikdarbietung, Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z. B. GEMA) abzuwickeln.

§7 VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG MITGEBRACHTER DINGE

7.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Bestellers in den Veranstaltungsräumen des LMHs – Diese übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der LMH GmbH & Co. KG.

7.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige vom Besteller eingebrachte Gegenstände und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen.

7.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Besteller dies, darf das LMH die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.

§8 ZUSATZVEREINBAHRUNG/HAUSORDNUNG

8.1 Mindestumsatz Raummiete Buchungsvoraussetzung für Veranstaltungen ist ein garantierter Mindestumsatz, wie folgt:
· RHÖNSTUBE: 2500,00 € Brutto und ZIMMER nach Vereinbarung
· LMH-CAFÉ: 2000,00 € Brutto und ZIMMER nach Vereinbarung
· ROTMILAN: 1000,00 € Brutto
· BOMBERG: 1000,00 € Brutto
· HOHLSTEIN: 500,00 € Brutto
Hierzu zählen keine Fremdleistungen und Waren, wie z. B. Floristik. Bei Unterschreitung des Mindestumsatzes wird die Differenz entsprechend in Rechnung gestellt.

8.2 Veranstaltungszeiten Der Veranstaltungsraum steht dem Besteller bei Buchung ausschließlich am Veranstaltungstag zur Verfügung
– Zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis maximal 02:30 Uhr am Folgetag. Folgende Bedingungen sind somit unbedingt zu beachten:
· Musikende: 01:00 Uhr am Folgetag
· Ende des Ausschanks: 01:30 Uhr am Folgetag
· Raumräumung: 02:30 Uhr am Folgetag

8.3 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit/Rechnungsstellung
Eine verbindliche Teilnehmerzahl muss dem LMH spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen. Diese Gästezahl ist die Grundlage für die Rechnungsstellung.

8.4 Stornierungsbedingungen
Im Falle einer Stornierung werden dem Besteller folgende Kosten in Rechnung gestellt:
8.4.1 Als pauschalierter Schadensersatz für Veranstaltungen und die Bereitstellung von Räumlichkeiten gilt folgendes:
a. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – 50 % des Mindestumsatzes
b. 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn – 100 % des Mindestumsatzes
Eine Rückvergütung oder Minderung für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.
8.4.2 Wenn eine Reservierung von Zimmern vorliegt, gilt zudem folgendes:
a. 60–29 Tage vor Ankunft – 50 % des vereinbarten Zimmerpreises
b. 28–14 Tage vor Ankunft – 65 % des vereinbarten Zimmerpreises
c. 13–5 Tage vor Ankunft – 85% des vereinbarten Zimmerpreises
d. 4–0 Tage vor Ankunft – 100% des vereinbarten Zimmerpreises
e. bei Nicht-Anreise oder vorzeitiger Abreise – 100 % des vereinbarten Zimmerpreises
Sollte der Besteller innerhalb von 3 Monaten erneut buchen, wird ihm 50 % dieser Zimmer-Stornogebühr dem neuen Rechnungsbetrag gutgeschrieben. Bei Stornierung 4 Tage vor Anreise sowie bei Nicht-Anreise oder vorzeitiger Abreise erhält der Besteller keine Gutschrift der Stornierungsgebühr.
8.4.3 Etwaige Stornierungen haben in jedem Fall in schriftlicher Form zu erfolgen, entbinden darüber hinaus den Besteller nicht von der Zahlung der vereinbarten oder betriebsüblichen Preise.

8.5 Personalkosten
8.5.1 LMH-CAFÉ / ROTMILAN / BOMBERG / HOHLSTEIN / BIERGARTEN / TERRASSE
In diesen Veranstaltungsräumen ist das Servicepersonal für die Veranstaltungsdauer ab 10 Personen nicht inklusive. Ab 10 Personen wird ein Servicemitarbeiter wie folgt in Rechnung gestellt:
· Pro Serviceleitung: 49,00 € pro angefangene Stunde.
· Pro Servicemitarbeiter: 39,00 € pro angefangene Stunde. Ab 20 Personen werden zwei Servicemitarbeiter wie folgt in Rechnung gestellt:
· Pro Serviceleitung: 49,00 € pro angefangene Stunde.
· Pro Servicemitarbeiter: 39,00 € pro angefangene Stunde.
Ab 40 Personen werden zwei Servicemitarbeiter und eine Serviceleitung wie folgt in Rechnung gestellt:
· Pro Serviceleitung: 49,00 € pro angefangene Stunde.
· Pro Servicemitarbeiter: 39,00 € pro angefangene Stunde
8.5.2 RHÖNSTUBE
In unserer RHÖNSTUBE ist das Servicepersonal bis 24 Uhr inklusive. Ab 24:00 Uhr wird das Servicepersonal wie folgt in Rechnung gestellt.
· Pro Serviceleitung: 49,00 € pro angefangene Stunde
· Pro Servicemitarbeiter: 39,00 € pro angefangen Stunde
8.5.3 Die Anzahl der erforderlichen Mitarbeiter wird von den Verantwortlichen der LMH GmbH & Co. KG festgelegt.
8.6 Speisen und Getränke
8.6.1 Die Auswahl der Speisen und Getränke muss spätestens zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn festgelegt werden. Diese Auswahl ist Bestandteil des Vertrages.
8.6.2 Für durch den Besteller mitgebrachten Kuchen übernimmt das LMH keine Haftung.
8.7 Brandschutz
Am Veranstaltungsort ist die Verwendung von offenem Feuer, Pyrotechnik und Nebelanlagen untersagt. Hierzu zählen insbesondere Sprühfeuer, Wunderkerzen und Spitzkerzen. Bei Zuwiderhandlung haftet der Besteller für Fehlalarme und Feuerwehreinsätze.
8.8 Beschädigungen
Für Schäden an Haus und Inventar durch den Besteller selbst oder seine Gäste, haftet der Besteller. Die LMH GmbH & Co. KG behält sich vor entsprechende Kosten für unverhältnismäßigen Glasbruch und andere Schäden in Rechnung zu stellen.
8.9 Reinigung
8.9.1 Sofern der Veranstaltungsraum des LMHs vom Besteller in einem ordnungsgemäßen Zustand an die LMH GmbH & Co. KG übergeben wird, ist die Endreinigung im Veranstaltungspreis enthalten.
8.9.2 Jeder Reinigungsmehraufwand wird dem Besteller mit 100,00 € in Rechnung gestellt. Hierzu zählen insbesondere Verunreinigungen durch Konfetti, Streudekoration, o. Ä. Die LMH GmbH & Co. KG behält sich vor eventuell anfallende Zusatzkosten für Malerarbeiten und Reinigung zusätzlich in Rechnung zu stellen.
8.10 Dekorationen
Der Besteller hat die Dekorationsvorgaben des LMHs zu berücksichtigen.

§9 DATENSCHUTZ

Die LMH GmbH & Co. KG verpflichtet sich personenbezogene Daten im Rahmen der EU-DSGVO zu schützen und nicht an Dritte weiterzugeben. Der Besteller stimmt der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner persönlichen Daten zu, insofern sie im Rahmen der Veranstaltung benötigt werden.

§10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN/SALVATORISCHE KLAUSEL

10.1 Erfüllungsort ist Hofbieber-Steens und ausschließlicher Gerichtsstand ist Fulda

10.2 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit aller anderen Bestimmungen davon unberührt. § 306 Abs. 1 BGB

§11 ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG

Mit Vertragsunterzeichnung stimmt der Besteller den vorangegangenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zusatzvereinbarungen für die Veranstaltung in den Räumlichkeiten des LMHs zu.