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FESTLICH HOCH OBEN IM BERG –  WEIHNACHTEN IM LOTHAR MAI HAUS 

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Das Berghotel in der Rhönsonne

In bester Alleinlage und mitten in der Natur

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zimmerreservierung von Individualgästen (in Anlehnung an die Empfehlung des DEHOGA)

I. ABSCHLUSS DES VERTRAGES

  1. Der Vertrag ist unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen abgeschlossen, sobald das/die Zimmer oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt wird/werden. Die Reservierung im LOTHAR MAI HAUS wird dem Gast so schnell wie möglich schriftlich bestätigt.
  2. Sollte der Besteller nicht selbst die gebuchte Leistung in Anspruch nehmen, so haftet er dennoch selbst neben den von ihm angemeldeten Gästen für alle vertraglichen Verpflichtungen.
  3. Bei Anmeldung von mehreren Personen insbesondere von Gruppen- und Reiseveranstaltungen sollen Teilnehmerlisten dem Hotel wie folgt vorliegen:
    a. Konkrete Zimmerbelegung bzw. Teilnehmerzahl bis 21 Tage vor Anreisetermin
    b. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsdatum eine Namensliste mit eventueller Zimmerbelegungsliste
  4. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und den Hotelier dann verbindlich, wenn der Gast nicht umgehend nach Erhalt der Reservierungsbestätigung ausdrücklich widerspricht.

II. ZIMMERRESERVIERUNG

  1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
  2. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel bis spätestens 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 15 Uhr 100 %.
  3. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich der Hotelier das Recht vor, bestellte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben.
  4. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder anderen Objekten zu bemühen.
  5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbestellung 180 Tage, so behält sich der Hotelier das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
  6. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen.
  7. Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Räumlichkeiten immer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe hat der Gast für die Dauer des

III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Vertragsabschluss geltenden Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Zeit der Leistungserbringung geht zu Lasten des Gastes bzw. Veranstalters.
  2. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
  3. Sämtliche Forderungen des Hotels werden bei Abreise des Gastes bzw. Veranstalters fällig und sind vor Ort im Hotel bar, mit EC-Karte, VISA oder EUROCARD zu erfüllen.
  4. Bei vorheriger, schriftlich zu vereinbarender Rechnungslegung (Kostenübernahme) ist die verbleibende Gesamtforderung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  5. Erfüllungsort für diese Zahlungsverpflichtung bleibt der Sitz des Hotels, auch dann, wenn etwa auf Grund besonderer Vereinbarungen die Forderung kreditiert oder auf Grund vereinbarter Rechnungsstellung erst später fällig wird.

IV. STORNIERUNGEN

  1. Etwaige Stornierungen haben in jedem Fall in schriftlicher Form zu erfolgen, entbinden darüber hinaus den Gast nicht von der Zahlung der vereinbarten oder betriebsüblichen Preise. Als pauschalierter Schadensersatz für Zimmer gilt folgendes:
    a. bis 22 Tage vor Ankunft – kostenfrei
    b. 21–8 Tage vor Ankunft – 70 % der vereinbarten Leistung
    c. 7–5 Tage vor Ankunft – 85 % der vereinbarten Leistung
    d. 4–0 Tage vor Ankunft – 100 % der vereinbarten Leistung
    e. bei Nicht-Anreise oder vorzeitiger Abreise 100 % der vereinbarten Leistung
  2. Sollte der Gast innerhalb von 3 Monaten erneut buchen, wird ihm 50 % dieser Gebühr dem neuen Rechnungsbetrag gutgeschrieben. Bei Stornierung 4 Tage vor Anreise sowie bei Nicht-Anreise oder vorzeitiger Abreise erhält der Gast keine Gutschrift der Stornierungsgebühr.
  3. Eine Rückvergütung oder Minderung für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.

V. SCHÄDEN UND HAFTUNG

  1. Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder der Gastgeber haften dem Hotelier gegenüber in vollem Umfang für die durch sie selbst oder ihre Gäste verursachten Schäden.
  2. Wird der Hotelier durch höhere Gewalt, Krankheit, Streik o. ä. in der Erfüllung seiner Leistung behindert, so kann hieraus keine Schadenspflicht abgeleitet werden, jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
  3. Soweit das Hotel für den Veranstalter Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Diese haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtung und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei. Eine etwa notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungssowie technischer oder sonstiger Gegenstände obliegen dem Gast. Das Hotel haftet nicht für abhanden gekommene, beschädigte oder zerstörte Gegenstände.
  4. Die Anbringung von Dekorationsmaterial o. ä. sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb gemieteter bzw. vereinbarter Räume bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Diese und sonstige von dem Kunden eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuerpolizeilichen und sonstigen Vorschriften entsprechen.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verluste, Verzögerungen oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
  6. Weckaufträge wird das Hotel mit größtmöglicher Sorgfalt ausführen. Schadensersatzansprüche aus fehlerhafter Erfüllung sind jedoch ausgeschlossen.
  7. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellte oder rangierte Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Beschädigungen durch Bäume, herunterfallende Äste oder andere Gegenstände.
  8. Das Bewegen auf dem gesamten Hotelgelände erfolgt auf eigene Gefahr, vor allem im Winter bei Schnee und Glätte sowie den nicht geräumten Wegen.
  9. Die Benutzung des hoteleigenen Spielplatzes sowie dem Volleyballfeld erfolgt auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder.
  10. Das Hotel stellt einen Raum zur Unterbringung von Fahrrädern zur Verfügung, der Gast selbst ist für das Abstellen sowie Sichern des Zweirads zuständig. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  11. Das Laden von E-Autos sowie E-Bikes erfolgt auf eigene Gefahr. Das Hotel haftet nicht für Verletzungen an Personen oder Beschädigung des Fahrzeugs, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Laden von E-Bike-Akkus im Hotelzimmer ist aus Versicherungsgründen verboten.
  12. Das Verstellen/Abmontieren eines Rauchmelders, der an die Bandmeldeanlage des gesamten Hotels angeschlossen ist, führt zur sofortigen Auslösung des Feueralarms. Beim vorsätzlichen Auslösen und Zuwiderhandlungen haftet der Gast für Fehlalarme und Feuerwehreinsätze und wird zur Rechenschaft gezogen.

VI. ALLGEMEINE HINWEISE

  1. Touristische Informationen und Auskünfte aller Art werden vom Hotel nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr. Personenbezogene Daten fallen grundsätzlich in das Datenschutzgesetz, hier erteilt der Hotelier keinerlei Auskunft.
  2. Fundsachen (liegen gebliebene Gegenstände) werden nur auf Anfrage zugesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer 2-monatigen Aufbewahrung. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände verwertet.
  3. Bei der Beförderung von Personen und Gepäck ist die Haftung des Hotels für Personen- und Sachschäden auf die gesetzliche KFZ-Versicherung beschränkt. Für Verluste und Verzögerungen ist eine Haftung gänzlich ausgeschlossen. Personen- und Gepäckbeförderungen werden auf eigene Gefahr und ausdrücklichen Wunsch des Gastes vom Hotel erbracht. Eine Haftung für entstehende Personen- und Sachschäden ist ausgeschlossen.
  4. Speisen und Getränke sind vom Hotel zu beziehen und dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. In Sonderfällen kann darüber hinaus eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen wird eine Servicegebühr bzw. Korkgeld erhoben.
  5. Der Wellnessbereich ist nur mit entsprechender Badebekleidung und in Badeschuhen zu betreten, die Sauna ist textilfrei. Kinder unter 14 Jahren haben nur unter Aufsicht eines Erwachsenen Zutritt zum Hallenbad, die Benutzung der Sauna und der Zugang in den FKK-Bereich der LMH Freikörperkultur sind nicht gestattet. Eltern und Betreuer haften für ihre Kinder. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Glasflaschen, Gläser oder Tassen sind im Wellnessbereich nicht gestattet, außer die dort zur Verfügung gestellten Getränke. Für den Verlust von Wertsachen übernimmt das Hotel keine Haftung.
  6. Für das Mitbringen eines wohlerzogenen Haustieres wird eine Reinigungsgebühr pro Nacht berechnet. Sollte das Zimmer in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden, ist das Hotel befugt eine Sonderreinigung in Rechnung zu stellen.
  7. In der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt im gesamten Hotelbereich Nachtruhe. Ausnahmen sind im Restaurantbereich

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Es gelten die jeweils letzen Preisänderungen und AGB in ihrer letzten Fassung.
  2. Irrtümer und deren Berichtigung, sowie Druck- und Rechenfehler behalten wir uns vor. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotelier schriftlich bestätigt werden.
  3. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der gültigen Bestimmungen gilt vielmehr eine ihrem Zweck möglichst nahekommende Regelung.
  4. Als Gerichtsstand gilt, soweit zulässig, der Sitz des Unternehmens, Fulda, als vereinbart, jedoch ist der Hotelier berechtigt, auch am Sitz des Veranstalters zu klagen.